Barrierefreier Rundweg um den Stausee Auw: Förderbescheid übergeben

Anfang Oktober überreichte Daniela Schmitt, Wirtschaftsstaatssekretärin von Rheinland-Pfalz, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Prüm, Herrn Aloysius Söhngen, den Förderbescheid über 472.500 € zum Bau eines barrierefreien 1,5 Kilometer langen Komfortwanderwegs um den Stausee Auw.

Der Stausee Auw liegt unmittelbar südlich der deutsch-belgischen Grenze und hat eine Größe von ca. 4,5 ha. Er wird zur Naherholung, insbesondere aber auch zum Angelsport genutzt und liegt im Hauptschluss des dort verlaufenden Auwbachs. Der See ist ein als Dauerstau künstlich erstelltes Gewässer. Ziel des Förderprojektes ist die Herstellung eines barrierefreien Rundwegs, um diesen Naturraum auch für Menschen mit motorischen Einschränkungen verbessert erleb- und nutzbar zu machen. So kann beispielsweise auch ein bereits vorhandener barrierefreier Angelsteg in den Rundwanderweg integriert werden.

Übersichtslageplan Maßnahmen Stausee Auw

Das Land Rheinland-Pfalz fördert Infrastruktur- und Marketingmaßnahmen im Bereich des barrierefreien Tourismus. Die Förderungen erfolgen grundsätzlich für Maßnahmen in räumlich abgegrenzten Modellregionen. Das Planungsgebiet Stausee Auw ist der Modellregion Nord- und Südeifel „Tourismus für alle“ zugeordnet. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung (85% EU/Land, 15% kommunaler Eigenanteil).

Das Ingenieurbüro H. Berg & Partner GmbH wurde von der Verbandsgemeinde Prüm zunächst mit der Planung des barrierefreien Rundwegs um den Stausee Auw beauftragt. Neben den Wegebauarbeiten werden weitere Maßnahmenbausteine berücksichtigt, wie unter anderem Rastmöglichkeiten, Radabweiser, Wegemarkierungen, Brückenbauten, barrierefreie Parkplätze und barrierefreies WC. Der geplante barrierefreie Rundwanderweg orientiert sich in seinem Verlauf an dem bereits vorhandenen, jedoch nicht barrierefreien Weg um den Stausee herum. Die Planung erfolgt auf Basis der Qualitätskriterien „Reisen für Alle“ unter Anwendung der Zertifizierungsstufen „Anforderungen für Rollstuhlfahrer“ und „Anforderungen für Menschen mit Gehbehinderungen“. Damit berücksichtigt die Planung die Belange und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Der Tourismus ist für die Eifel ein bedeutender wirtschaftlicher Faktor. Durch die Förderung kann ein weiteres Projekt für den barrierefreien Tourismus in der Region realisiert werden.

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